Honorar -Kostenaufklärung

Leistungen des psychologischen Beraters/Coach liegen derzeit außerhalb des Leistungsangebotes gesetzlicher Krankenkassen. Private Krankenkassen oder Zusatzversicherungen übernehmen manchmal die Kosten. Auch absetzbar über den Lohnsteuerjahresausgleich. Das Erstattungsverfahren hat der Klient mit seiner Kasse eigenverantwortlich zu führen.

Coaching
Coaching und Beratung sind keine Heilbehandlungen. Daher ist eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht möglich.

Autogenes Training (AT), Grundstufe

Vertraulichkeit der Beratung /des Coachings

Ich unterliege der gesetzlichen Schweigepflicht und behandel alle Informationen, Daten, Unterlagen entsprechend vertraulich und werden schriftlich Dokumentiert.

Die Mitwirkung des Klienten

Eine Beratung/Coaching ist in den meisten Fällen nur mit der Mithilfe des Klienten sinnvoll. Dieses gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte und die aktive Mitarbeit bei psychologischer Methoden und sei es, dass diese Mitarbeit im Verweigern der Methode besteht.

Psychologische Beratungen/Coachings ersetzt keine körperliche Untersuchung und Behandlung beim Arzt. Bei diesbezüglichen Beschwerden oder bei Hinweis des Beraters/Coaches auf Einholung einer ärztlichen Meinung, ist der Klient aufgefordert, sich in die Behandlung eines Arztes zu begeben.